In den drei Bundesländern innerhalb des IVD Nord steht den Mitgliedern und deren Mitarbeitern jeweils ein versierter Verbandsjurist für die kostenfreie Beratung in Rechtsfragen aus dem gesamten Immobilienbereich zur Verfügung.
Die IVD Nord-Verbandsanwälte verfügen durch ihre Spezialisierung über ausgewiesene Fachkompetenz im Immobilienrecht, das durch die Rechtsprechung beständiger Veränderung unterliegt. Erinnert sei an die, im Laufe der Jahre, ständig gestiegenen Voraussetzungen an das Zustandekommen des Maklervertrages oder die in letzter Zeit ausufernde Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen.
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Zur Verbesserung der Rechtssicherheit stehen den IVD Mitgliedern, in Kooperation mit dem renommierten Münchner Boorberg Verlag, Musterformulare und –Verträge zur Verfügung, die zeitnah an Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst werden.
Treten zwischen einem IVD Mitglied und Kunden Differenzen auf, die sich
im persönlichen Gespräch oder schriftlich nicht lösen lassen, kann der „IVD OMBUDSMANN“ angerufen werden. Damit leistet der IVD einen Beitrag zur Vermeidung teurerer Rechtsstreitigkeiten und zur Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zwischen IVD Mitgliedern und ihren Kunden. Zum ersten Ombudsmann wurde 2008 der langjährige Rechtsberater des IVD Nord, Dr. Peter Breiholdt berufen.
Immobilienverband Deutschland IVD
Verband der Immobilienberater,
Makler, Verwalter und Sachverständigen
Region Nord e.V.
Büschstraße 12
20354 Hamburg
Telefon 040 - 35 75 99 0
Telefax 040 - 34 58 95
Internet: www.ivd-nord.de
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